AGB

Allgemeine Mietbedingungen 2023

für das Ferienhaus Villa Colonia Nr. 736

Bungalow Park de Horn

Park de Horn

Hausnr.: 736

1746AX Dirkshorn

Niederland-NL Zum Park de Horn:

1) Innerhalb des Parkgebietes besteht die Höchstgeschwindigkeit von 8km/h. Auf Fußgänger, kleine Kinder, Fahrradfahrer und auf behinderte Menschen ist im Park zu achten.

2) Die Nachtruhe beginnt um 23 Uhr und muss eingehalten werden. Laute Partys auf der Terrasse oder in den Häusern sind dann nicht mehr erlaubt. 3) AbfällesindgrundsätzlichimMüllbereichzuentsorgen.Ebensokönnendort Grünabfälle, Altpapier und Altglas entsorgt werden. Privater Sperrmüll und Altmetalle dürfen dort nicht entsorgt werden.

4) Parkplätze: Es darf nur auf zugewiesenen Parkplätze geparkt werden. Wildparkende Autos auf den beschilderten Parkplätzen werden möglicherweise kostenpflichtig abgeschleppt. Bei Parkproblemen wenden Sie sich bitte an unsere Verwalterin, welche möglicherweise einen weiteren Parkplatz benennen kann.

5) Hunde sind NUR im Erdgeschoss gestattet. Im Obergeschoss Verboten Hunde dürfen nicht ins Haus. Für Schäden, welche am und im Haus / Grundstück durch die mitgebrachten Hunde entstehen bzw. entstanden sind, wird der Mieter / Halter haftbar gemacht und können auch noch nach Beendigung des Urlaubs in Rechnung gestellt werden. Stornobedingungen:

6) Folgende Stornogebühren werden einbehalten bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises - bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises - bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises - bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises - ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises. Ich empfehle den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Stornierungen werden nur per Email / PDF oder Post akzeptiert. Stornierungen per WhatsApp / Facebook-Nachrichten, SMSen werden nicht akzeptiert.

7) Naturkatastrophen und Pandemien (z.B. Ehec, Sars, Corona-Virus, usw.) sind nicht vorhersehbar. Sollte ein strikter Reiseverbot ausgesprochen werden, bieten wir Ihnen, die für Sie ohne zusätzliche Kosten verbundene Umbuchung, auf einen späteren Urlaubstermin an. Die bereits überwiesene Miete betrachten wir dann als Gutschrift für den umgebuchten Urlaub. Email: sissi.chalet@yahoo.com 1

8) Sollte unsererseits Ihr Urlaub storniert werden müssen, wird die bereits überwiesene Miete komplett zurücküberwiesen. Dieses tritt dann ein, wenn das Haus nicht bewohnt werden kann (wegen möglicher Schäden) oder darf (wegen behördlicher Anordnungen oder des Verbots für touristische Nutzung). Wäsche / Reinigung / Sauberkeit:

9) Bettlaken,Bettdeckenbezüge und Kissenbezüge sind mitzubringen. -2x Bettlaken 1,60,m x 2,0m -6x Bettdeckenbezüge 1,35m / 1,40m x 2,0m -6x Kissenbezüge 0,8m x 0,8m Bettmaße: 2 Betten 1,60m x 2,0m Schlafzimmer (1) und (2) 1 Hochbett 0,9m x 2,0m Kinderzimmer (3)

10)Alternativ können Sie bei unserer Verwalterin Wäschesets für 10,-€ pro Set kostenpflichtig anmieten. Ein Wäscheset beinhaltet Bettwäsche und Handtücher für 1 Person. Diesbezüglich nehmen Sie bitte direkt mit unserer Verwalterin telefonischen Kontakt auf.

11)Im Haus sind Kissen und Decken vorhanden. Die Betten sind mit wasserundurchlässigen Schutzbezügen ausgestattet. Diese Schutzbezüge sind auf den Matratzen zu belassen und dürfen nicht abgenommen werden. Sollten Sie diese stark verschmutzen, sind diese bei 95 ° zu waschen und im Trockner zu trocknen. Im Park gibt es ein Gebäude mit Waschmaschinen und Trockner. Münzen können Sie in der Rezeption kostenpflichtig erhalten. Waschmittel ist bereits im Preis erhalten und wird direkt von der Waschmaschine automatisch hinzugegeben.

12)Bedauerlicherweise stellen wir fest, dass immer wieder die Matratzenschoner und die wasserundurchlässigen Schutzbezüge voller Urin, -Blut-und sonstiger Flecken hinterlassen werden. Die im Park angebotene Wasch-und Trockner Möglichkeit wird nicht genutzt. Wir sehen uns daher, um weitere Ärgernisse zu vermeiden, gezwungen, bei jeder Abreise eine Bettenkontrolle vorzunehmen. Muss die Verwalterin tätig werden, wird eine Gebühr von 15,-€ pro Waschmaschine erhoben. Der entsprechende Betrag wird dann von der Schlüsselkaution einbehalten. Wir hoffen, dass dies auch in Ihrem Sinne ist, denn auch Sie wünschen alles hygienisch und sauber vorzufinden.

13)Ebenso sind Geschirrtücher, Handtücher, Toiletten-und Küchenpapier mitzubringen sowie Seife, Duschgel, usw.

14) Die Buchung der Endreinigung bei unserem Verwalter ist Mietvertragsbestandteil. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Verwalter für das Spülen des Geschirrs oder die Entsorgung des Mülls zuständig ist. Das Haus ist auf jeden Fall besenrein und sauber zu verlassen. Lebensmittel und Müll sind grundsätzlich bei Abreise aus dem Haus zu entfernen. Sollte ein erhöhter Endreinigungsaufwand bestehen, wird Ihnen ein entsprechender Betrag von der Kautionssumme abgezogen. Das liegt im Ermessen des Verwalters. Email: sissi.chalet@yahoo.com 2

15)Nichtraucherhaus, im Haus ist das rauchen untersagt, besonders in der Nähe der externen Gasanlage nicht gestattet. Raucher werden für entstandene Schäden in voller Höhe haftbar gemacht. Zigarettenreste und -asche sind umgehend sachgerecht und nicht auf dem Grundstück zu entsorgen. Aschenbecher befinden sich im Wohnzimmerschrank. Grillen:

16)Es darf sehr gerne gegrillt werden. Wir Bitten den Grill sauber zu Hinterlassen. Allgemeines:

17)Die Anzahl der Hausbewohner darf 6 Personen nicht überschreiten. Ausnahmen sind nicht gestattet.

18)Auch darf auf dem Grundstück nicht gezeltet werden.

19) Der Aufenthalt in unserem Haus dient ausschließlich der Erholung und nicht Arbeitszwecken.

20)Bei technischen Defekten muss der Verwalter zeitnah informiert werden. Dem Dienstleister vor Ort ist in so einem Falle der Zutritt zum Haus zu gewähren.

21)Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden im Mietobjekt und an Gegenständen und Grundstücken, welche dem Mietobjekt zugehörig sind. Bei entstandenen Schäden oder zu Bruch gegangenen Gegenständen muss der Verwalter/ Vermieter / Vermittler unverzüglich informiert werden, damit Ersatz beschafft werden kann.

22)Mängel am Haus, auf dem Grundstück, sowie mangelnde Sauberkeit müssen der Verwalterin unmittelbar nach Hausübernahme gemeldet werden. Der Verwalterin ist dann gegebenenfalls eine angemessene Zeit zur Nachreinigung zu gewähren.

23) Eine Anzahlung von 500,-€ ist ab sofort Fällig. Die Restsumme muss überwiesen sein bis 4 Wochen vor Mietbeginn. Andernfalls kommt das Mietverhältnis nicht zu Stande.

24)Sollte ein Mietverhältnis kurzfristig (bis zu 4Wochen vor Mietbeginn) abgeschlossen werden, so ist die Mietsumme in einer Zahlung sofort nach Erhalt des Mietvertrages zu überweisen. Gegebenenfalls kann eine Barzahlung vor Ort beim Verwalter verabredet werden. Ausnahmen sind möglich, müssen aber mit dem Vermieter / Vermittler abgesprochen werden.

25)Am Anreisetag steht das Haus frühstens ab 15:00Uhr für Sie zur Verfügung.

26)Die Anreise ist bis spätestens 20:00 Uhr möglich.Bei möglichen Verspätungen muss die Verwalterin rechtzeitig telefonisch informiert werden. Email: villacolonia736@gmail.com

27)Am Abreisetag muss das Haus bis spätestens 10:00Uhr geräumt sein. Ausnahmen sind mit dem Vermieter/Verwalter zu vereinbaren.

28)Der Vermieter / Vermittler haftet nicht für Personen-und Sachschäden aller Art während des Aufenthaltes im Mietobjekt oder dem Mietgründstück.

29)Untervermietungen dürfen nicht erteilt werden.

30)Sollte kurzfristig eine verspätete Anreise oder eine frühere Abreise vom Mieter gewünscht sein, wird es zu keiner Mietkostenrückerstattung kommen.

31)Mit den Sonnenschirm und den Möbeln auf der Terrasse muss pfleglich umgegangen werden.

32)Der Vermieter / Vermittler haftet nicht für verlorene, gestohlene und liegengelassene Wertgegenstände, Ausweise, Handys, Schlüssel, Wäsche, usw. und ist auch nicht verpflichtet, diese Dinge dem Mieter zurückzusenden. Der Mieter trägt entstehenden Kosten.

33)Auch wenige Tage nach der letzten Vermietung können sich Rückstände von Insekten (Spinnen, Spinnennetze, usw.) im und am Haus bzw. auf dem Grundstück befinden. Diese sind kein Grund für eine Mietminderung. Wir bitten Sie, diese dann gegebenenfalls wegzusaugen. Eine Vorreinigung würde nur unnötig die Mietkosten erhöhen.

34)Bei Problemen mit dem Internet oder dem Router bitte an die Parkverwaltung (Rezeption) und nicht an den Verwalter wenden.

35)Mietvertrag und Mietbedingungen sind unserer Verwalterin während des Urlaubs, besonders bei der Schlüsselübergabe auf Verlangen vorzuzeigen.

36)Änderungen im Mietvertrag und den Mietbedingungen dürfen seitens des Mieters grundsätzlich nicht vorgenommen werden. Das hätte die fristlose Kündigung des Mietvertrages zur Folge und wird unsererseits als Urkundenfälschung angesehen. Email: sissi.chalet@yahoo.com 4 Gerichtsstand:

37) Rechtsbank Alkmaar, Niederlande

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN 1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). 2.) Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. 3.) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn Email: sissi.chalet@yahoo.com 5 die Schäden wurden vom Vermieter und / oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 4.) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Sitten oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing- Programmen; • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. 5.) Internet und Zugangsdaten: Das Internet ist nach dem Einschalten des Routers (hängt hinter dem Fernseher) sofort betriebsbereit. Alle Lampen am Router müssen dazu grün aufleuchten. An der Unterseite vom Router befindet sich der Ein-/Ausschalter. Das zum Router gehörige Antennenkabel muss in der Antennendose (unterhalb des TV-Regals) verbleiben. Der Router funktioniert ansonsten nicht. Der Router selber soll bitte an der Wand hängen bleiben und darf nicht abgehangen werden. Mit dem gleichen Passwort können bis max. 4 Geräte gleichzeitig betrieben werden.